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Im Auftrag der Stadt, Gemeinde oder des Verwaltungsamtes erarbeitet STUDIO M. alle nötigen Unterlagen zu einem Wappen zwecks Bestätigung und Genehmigung durch die zuständigen Behörden mit folgenden Leistungen:
Die Stadt, Gemeinde oder das Verwaltungsamt übermittelt mir, welche Wünsche und Vorstellungen es zu Symbolen und Farben im zu schaffenden Wappen gibt. Falls frühere Wappen oder Siegelbilder geführt wurden, wird uns eine saubere Kopie bzw. ein Abdruck zur Verfügung gestellt. Diese Wünsche werden berücksichtigt, wenn sie im Einklang zu den bestehenden rechtlichen Verordnungen sowie Gepflogenheiten der Wappenkunde stehen. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Wappensymbolik sowie die Tingierung (d.h. Farbgebung) in jedem Falle den Regeln der Heraldik entsprechen müssen und in solcher Weise von uns grafisch gestaltet werden. Andernfalls kann eine Befürwortung des Wappens durch die zuständige Gutachterstelle bzw. Genehmigung durch Behörden der Landesregierung nicht gewährleistet werden.
Sollten sich die Wünsche des Auftraggebers nicht mit den Forderungen des Gesetzgebers decken, beraten wir die Stadt, Gemeinde oder das Verwaltungsamt, um eine beiderseitig anerkannte Lösung zu finden.
STUDIO M. garantiert, dass das von uns erarbeitete Wappen bestätigt und genehmigt wird. Wir werden dem Auftraggeber bei allen anfallenden Fragen behilflich sein.
Der Stadt, Gemeinde oder dem Verwaltungsamt erarbeitet STUDIO M. ein/mehrere Dienstsiegel mit dem rechtsgültigen Wappen (Wappensiegel) oder mit einem Siegelbild (Bildsiegel) lt. Runderlass oder Verfügung der jeweiligen Landesregierung mit folgenden Leistungen:
Bei der Entwicklung oder dem Redesign eines Wappens wie bei der Gestaltung eines Siegels erhält der Auftraggeber von uns alle notwendigen Unterlagen und Antragsschreiben, sodass weder Personalaufwand noch aufwendige Behördengänge notwendig sind.
Sind zur Erfüllung eines Auftrages zwingend Reisen notwendig (z.B. persönliches Gespräch in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Nutzung der Archive usw.), werden die Reisekosten erstattet.
Falls eine Stadt, Gemeinde oder ein Verwaltungsamt zukünftig eine Flagge mit dem Wappen führen möchte (z.B. zu Festen oder offiziellen Anlässen), muss diese in gleicher Weise wie das Wappen bestätigt und von der Landesregierung genehmigt werden (in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Rechtsgrundsätze).
Alle dafür notwendigen Unterlagen einschl. Dokumentation und Antragsschreiben erarbeiten wir für Sie.
Wenn Sie es wünschen, liefert Ihnen STUDIO M. Flaggen, Standarten und Wimpel nebst Zubehör über Partnerfirmen, mit denen wir seit Jahren zur Zufriedenheit unserer Auftraggeber zusammen arbeiten. STUDIO M. liefert die zur Produktion notwendigen elektronischen Dateien der Flagge in der mit der Stadt, Gemeinde oder dem Verwaltungsamt vereinbarten Gestaltung sowie in dem gewünschten Format.
Die Flaggen können Hissflaggen mit seitlichen Karabinerhaken, Banner mit Querstab am Kopf, Standarten mit Umsäumung, Wimpel oder Wimpelketten sein. Nennen Sie uns Ihre Wünsche und Vorstellungen und nutzen Sie unsere Kompetenz!
Will ein Verein oder Verband ein eigenes Wappen oder eine Flagge führen, bedarf es dazu keine behördliche Genehmigung. Zu beachten ist lediglich, dass das entwickelte Wappen bzw. Signet nicht das Wappen des Bundes oder Landes trägt. Die Aufnahme des Wappens eines Landkreises, einer Stadt oder Gemeinde bedarf der schriftlichen Zustimmung des Rechtsträgers. Ebenso verhält es sich, wenn ein Verein, Verband o.ä. ein Kirchen- oder Familienwappen in sein Signet aufnehmen möchte.
Das STUDIO M. hat bisher für zahlreiche Vereine und Verbände das Wappen bzw. Signet und auch Flaggen gestaltet. Wenn auch Sie Interesse an unseren Leistungen haben, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf; wir senden Ihnen gern ein Angebot und garantieren die kompetente Realisierung Ihres Anliegens in kürzester Frist.